Gruppen und Initiativen

Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt. Er leitet die Gemeinde gemeinsam mit dem Pfarramt. In regelmäßigen Sitzungen entscheiden die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher über die Schwerpunkte des Gemeindelebens.
Die Mitglieder des Kirchenvorstandes schaffen als Gremium durch ihre Beratungen und Abstimmungen die Grundlage für die verbindlichen Rechtsgeschäfte der Kirchengemeinde.
Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Gemeinde; er ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde und des ortskirchlichen Vermögens. Die Verwaltung dieses Vermögens erfolgt nach den kirchlichen und staatlichen Bestimmungen. Diese Aufgabe umfaßt die Sorge für die Erhaltung, Pflege und vorschiftsmäßige Verwendung des Vermögens.